Grundlage bei allen Fragen sind die im Leitfaden der Vereinigung Deutscher Veranstaltungsorganisatoren e. V. genannten Richtlinien und Leitlinien, sowie gesetzliche Vorgaben des StGB §§ 299, 331-334. Im Einzelfall muss besonderer Wert auf Transparenz, Genehmigungen, Dokumentationen und die Sozialadäquanz gelegt werden.
Grundsätzlich ist die Bewertung von Incentive Veranstaltungen auf Grund unterschiedlicher Zielvorgaben und der internen Firmenrichtlinien nicht über diesen Compliance-Quickcheck messbar.
Als geschäftliche Veranstaltungen gelten die Veranstaltungen denen ein geschäftlicher Zweck zugerechnet werden kann oder deren Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Als privat gelten die Veranstaltungen denen kein geschäftlicher Zweck zugrunde liegt, die keine geschäftlichen Interessen verfolgen und deren Kosten z. B. auch nicht steuerlich geltend gemacht werden.